Fahrzeugklassen AM, A1, A2, A, B196, B197, B, BE und jetzt neu: auch C und CE
Ferienkurse Theorie
Großer, moderner Schulungsraum
Moderne Schulungsfahrzeuge
Freie Auswahl des Fahrlehrers / der Fahrlehrerin
Auffrischungsfahrstunden
Automatik-Ausbildung
Erste-Hilfe - Kurs
Du benötigst einen Termin für einen Erste Hilfe Kurs?
Wende dich hierzu gern während unserer Öffnungszeiten an uns.
Die Kurse finden an den rot gekennzeichneten Tagen in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr in der Fahrschule statt.
Führerscheinklassen
AM Kleinkrafträder
Mindestalter:
15 Jahre
Was darf ich damit Fahren:
Kleinkrafträder bis 50 cm³ bzw. 4 kW Nutzleistung bei Elektroantrieb und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
A1 Leichtkrafträder, Zweiräder, auch mit Beiwagen, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter:
16 Jahre
Was darf ich damit Fahren:
Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 125 cm³ und 11 kW Motorleistung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge max. 45 km/h – max. 15 kW Motorleistung.
Nach zweijährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden.
A2 Krafträder, Zweiräder, auch mit Beiwagen
Mindestalter:
18 Jahre bei Direkterwerb
Aufstieg von Klasse A1 bei zweijährigem Vorbesitz.
Was darf ich damit Fahren:
Krafträder bis 35 kW Motorleistung.
Nach zweijährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden.
A Krafträder, Zweiräder, auch mit Beiwagen, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkterwerb
Aufstieg von der Klasse A2 bei zweijährigem Vorbesitz.
Was darf ich damit Fahren:
Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge über 35 kW Motorleistung.
B196 Kraftfahrzeuge (mit max. 125 cm³)
Mindestalter:
25 Jahre
Voraussetzungen:
Mindestens 5 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse B. Mindestens 4 Theorie Unterrichtseinheiten à 90 min. Mindestens 5 praktische Unterrichtseinheiten à 90 min.
Was darf ich damit Fahren:
Krafträder bis 125 cm³
B197 Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Mindestalter:
18 Jahre
beim begleiteten Fahren:
17 Jahre
Was darf ich damit Fahren:
Ausbildung im Automatik-Fahrzeug, Ergänzende Schalt-Ausbildung - mind. 10 Stunden auf Kfz mit Schaltgetriebe, 15-minütige Testfahrt
Praktische Prüfung im Automatik-Fahrzeug Freie Fahrt - egal, mit welchem Antrieb!
B Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A)
Mindestalter:
18 Jahre
beim begleiteten Fahren:
17 Jahre
Was darf ich damit Fahren:
Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis max. 750 kg.
BE Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger
Mindestalter:
18 Jahre
beim begleiteten Fahren:
17 Jahre
Was darf ich damit Fahren:
Anhänger für Kraftfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg betragen.
C Nutzfahrzeuge über 3,5t zulässige Gesamtmasse gilt auch für Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
21 Jahre
Was darf ich damit Fahren:
Nutzfahrzeuge über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis max. 750 kg
Wurde der Führerschein der Klasse C erfolgreich bestanden, ist darin automatsich die Fahrerlaubnis Klasse C1 inbegriffen.
CE Last- und Sattelzüge (Fahrzeuge Klasse C und Anhänger über 750 kg)
Mindestalter:
21 Jahre
Was darf ich damit Fahren:
Last- und Sattelzüge der Klasse C und Anhänger über 750 kg
WICHTIG:
Im Führerschein der Klasse CE sind die Klassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) inklusive.
Bereit zur Selbständigkeit?
Dann komme bitte während unserer Öffnungszeiten einfach zu einem Beratungsgespräch in der Fahrschule vorbei.